domenica 25 maggio 2008

Unaufschiebbare und dringende sanitäre Leistungen für bedürftige EU-Bürger in Italien

Ein Rundschreiben des Landesrates für Gesundheit vom 7. April 2008 sieht vor, dass die bedürftigen EU-Bürger ohne Versicherung in Italien und ohne Betreuung durch öffentliche oder private ausländische Versicherungsträger, Anspruch auf dringende und unaufschiebbare sanitäre Leistungen haben.

Dazu zählen auch der Schutz der Gesundheit der Minderjährigen, Schutz der Mutterschaft, sowie der freiwillige Abbruch der Schwangerschaft.

Anspruchsberechtigte Personen erhalten von den Verwaltungsdiensten der Sprengel Bescheinigungen mit Code CTA. Für die Kostenbeteiligung (ticket) gelten dieselben Bedingungen wie für italienische Staatsbürger.
Die CTA-Codes gelten für alle sanitären Dienste (inkl. Psychologischer Dienst) des Sanitätsbetriebs Bozen.

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